Dienstag, 2. August 2016

Gezielt jene bestrafen, die nicht kooperieren

Die Berner Konferenz für Sozialhilfe will sich gegen die geplanten Kürzungen in der Sozialhilfe wehren. Als Anreizsystem würden diese Massnahmen nicht taugen, sagt Co-Präsident Daniel Bock. Anstatt fachlich werde rein finanziell argumentiert, kritisiert er.

Herr Bock, im Kanton Bern dürfte im Sozialbereich bald ein rauerer Wind wehen. Geplant ist, den Grundbedarf neuer Sozialhilfebezüger um 15 Prozent zu kürzen. Was sagen Sie als Co-Präsident der Berner Konferenz für Sozialhilfe dazu?
Daniel Bock: Dieser Vorschlag ist erschreckend und kann nicht der richtige Weg sein. Die Politiker sind sich nicht im Klaren, was sie mit den Kürzungen auslösen. Der administrative Aufwand in den Sozialdiensten wird enorm sein. Es ist zudem stossend, dass alle Sozialhilfebezüger von Anfang an unter Generalverdacht gestellt werden, das System ausnutzen zu wollen.

Hier wird rein aus finanzieller Sicht argumentiert, die fachliche interessiert kaum jemanden. So waren wir Sozialdienste zum Beispiel nicht zum runden Tisch mit den Politikern eingeladen, auf den die Gesetzesvorlage basiert.

Ihre Geschäftsleiterin und SP-Grossrätin Andrea Lüthi nahm daran teil.
Natürlich versuchten uns nahestehende Politikerinnen und Politiker, unsere Sicht einzubringen. Doch sie konnten nichts bewirken, weil die Mehrheiten im Grossen Rat und somit auch am runden Tisch bürgerlich sind. Wir wollen jetzt versuchen, einige dieser Politiker doch noch von unserer Sicht zu überzeugen.

Wie?
Wir haben sie im September zu einem Gespräch eingeladen. Alle Angeschriebenen waren interessiert und werden kommen.

Die Konsultationsfrist für das neue Gesetz läuft aber bereits Ende August ab. Hätten Sie sich nicht früher einbringen müssen?
Wir treten selten so gezielt politisch auf und mussten uns deshalb gut vorbereiten. Die Arbeit in unserem Verband findet zudem ehrenamtlich statt. Aber die Gesetzesänderungen kommen ja auch noch in den Grossen Rat, wo dann die Würfel fallen werden.
Die Mehrheiten im Grossen Rat werden aber auch dann bürgerlich sein.
Die Fronten sind verhärtet, und es wird sicher schwierig, diese Vorschläge auszuhebeln. Vielleicht gelingt es uns aber, gewisse Punkte aufzuweichen. Hält der Grosse Rat an den 15 Prozent Kürzungen fest, so werden wir sicher das von der SP bereits angekündigte Referendum in irgendeiner Art unterstützen.
«Es gibt kein ­fachliches ­Argument, das ­diesen Schritt rechtfertigen würde.»
Ein Bezüger, der allein lebt, erhält heute im Monat 977 Franken für Ausgaben wie Essen, Verkehr oder Hygiene. Wäre es wirklich so schlimm, wenn ihm zu Beginn 15 Prozent dieses Grundbedarfs gestrichen würden?
Mit den 977 Franken kommt er über die Runden, aber dieser Betrag ist nicht grosszügig bemessen. Man darf zudem nicht vergessen, dass der Kanton Bern 10 Franken weniger gibt, als die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) in ihren Richtlinien vorgibt – weil er die Teuerung in den letzten Jahren nicht angepasst hat.

Meistens kommen die Bezüger zudem eher zu spät zu uns. Das heisst, sie sind bereits verschuldet oder mit der Miete im Rückstand. Von ihrem Grundbedarf müssen sie folglich manchmal auch noch Schulden an Private begleichen, bei denen sie ein Darlehen aufgenommen haben, um der Sozialhilfe zu ­entgehen.
Wenn man ihn kürzt, fördert man die Abwärtsspirale, in der sie sich befinden. Dabei sollte man sie zu Beginn stabilisieren, damit anschliessend die Reintegrationsarbeit beginnen kann. Wenn sie später nicht kooperieren, muss man Massnahmen treffen, das ist klar.

Die Kürzungen in den ersten sechs Monaten sollen ein Anreiz sein, dass die Bezüger rasch wieder aus der Sozialhilfe aussteigen. Wenn sie kooperieren, erhalten sie zudem bereits nach drei Monaten den ganzen Betrag. Was ist daran so falsch?
Dieses Anreizsystem ist eine Farce. Es wird nicht funktionieren, das zeigt unsere Erfahrung. Mit diesen Massnahmen muss es nur jemand während sechs Monaten schaffen, mit weniger Geld über die Runden zu kommen. Anschliessend wird er mit dem normalen Grundbedarf belohnt.

Was wäre besser?
Wir sollten gezielt jene Leute bestrafen, die nicht kooperieren. Die neuen Skos-Richtlinien, die auf Anfang Juli in Kraft getreten sind, geben den Sozialdiensten da mehr Spielraum. Wenn sich bislang zum Beispiel jemand weigerte, im Kompetenzzentrum Arbeit in der Stadt Bern arbeiten zu gehen, so konnten wir ihm 15 Prozent des Grundbedarfs kürzen. Künftig werden es 30 Prozent sein.


Anmerkung Agenda 2010 Leaks Team – der letzte Satz erneut reine Propaganda darstellt. Richtig heissen müsste es; „..wenn sich (..) jemand weigere (..) arbeiten zu gehen (..) so konnten und können wir jeden Antragstellenden/Bezüger voll sanktionieren.“
Mit den «30 Prozent» will die Berner Zeitung dem Lesenden, der Schweizer Bevölkerung glaubhaft machen, dass in unserem Land alles in Ordnung sei und niemand zu hungern brauche, geschweige den jemand obdachlos werde (..) reine Lüge (..)

Es macht einen Unterschied, ob man mit 830 oder 680 Franken im Monat klarkommen muss. Es ist stossend, dass einzelne Politiker und Politikerinnen bereits Verschärfungen vorschlagen, ohne die Ergebnisse der neuen Skos-Richtlinien abzuwarten.

Genügt diese Sanktionsmöglichkeit?
Das müssen wir eben zuerst her­ausfinden. Vielleicht müssen wir die Kürzungen künftig konsequenter und rascher umsetzen, wenn wir merken, dass es sich jemand in der Sozialhilfe bequem macht. Wichtig wäre aber auch, wieder mehr Testarbeitsplätze zu schaffen, in denen unsere Klienten während eines zeitlich beschränkten Einsatzes einen existenzsichernden Lohn erhalten. So können wir ihre Arbeitsfähigkeit und ihre Motivation prüfen. Diese Testarbeitsplätze haben sich bewährt, bevor viele von ihnen den Sparmassnahmen des Kantons zum Opfer fielen.

GLP-Grossrat Thomas Brönnimann schlägt vor, Langzeitbezüger statt Neueinsteiger ins Visier zu nehmen. Ist das besser?

Dieser Gedanke geht in die richtige Richtung. Aus meiner Sicht ist aber auch da keine lineare Kürzung des Grundbedarfs sinnvoll, allenfalls der Ausbau von Sanktionsmöglichkeiten.

Dennoch sind die Kosten in der Sozialhilfe in den letzten zehn Jahren massiv gestiegen.
Weil die Fixkosten wie etwa Mieten, Verkehr und Krankenkassenprämien steigen. Das wird in dieser Diskussion völlig ausser Acht gelassen. Nicht der Grundbedarf treibt die Kosten hoch. Zudem sind die Kosten in der Sozialhilfe in den letzten vier Jahren stagniert oder sind zum Teil sogar zurückgegangen. Und die Quote der Sozialhilfeempfänger ist in dieser Zeit gesunken.

Nur rund die Hälfte der Sozial­hilfebezüger wäre von den Kürzungen betroffen. Wer arbeitet oder eine Ausbildung absolviert, wer Kinder unter 5 Jahren allein erzieht oder über 55 Jahre alt ist, kann aufatmen.
Genau diese vielen Ausnahmen werden den administrativen Aufwand in den Sozialdiensten in die Höhe treiben. Und es zeigt, dass es sinnvoller wäre, gezielt gegen nicht kooperative Bezüger vorzugehen.

Von den Kürzungen betroffen wären auch vorläufig Aufgenommene. Sie würden während der ersten drei Jahre auch 15 Prozent weniger Grundbedarf erhalten, weil der Ansprung zwischen der Asylsozialhilfe und der Sozialhilfe heute gross ist. Was halten Sie davon?
Auch das zeigt, dass ausschliesslich finanzielle Überlegungen hinter diesen Vorschlägen stecken. Es gibt kein fachliches Argument, das diesen Schritt rechtfertigen würde.
«Es ist stossend, dass Sozialhilfe- bezüger von Anfang an unter Generalverdacht gestellt werden.»
Welche fachlichen Argumente sprechen denn dagegen?
Vorläufig Aufgenommene leben meist in grossen Familiensystemen, zudem sind einige von ihnen kriegstraumatisiert. Da wird die Integration grundsätzlich schwieriger. Man muss sich überlegen, ob es sinnvoll ist, wenn in einer Familie mit vier Kindern beide Ehepartner arbeiten gehen und die Kinder fremdbetreut werden.
Oder ob es doch besser ist, wenn nur ein Elternteil 2000 bis 3000 Franken verdient und die Familie von der Sozialhilfe unterstützt wird. Zudem packen diese Leute genauso gerne mit an wie alle anderen – wenn sie denn eine echte Möglichkeit erhalten.



Was meinen Sie damit?
Es fehlt an Nischenarbeitsplätzen in der Privatwirtschaft. Zum Beispiel an Stellen für Küchen- und Servicehilfen in Restaurationsbetrieben, für Postboten oder für Leute, die Hauswarte unterstützen. Leider haben viele Firmen solche Stellen in den letzten Jahren wegrationalisiert. Dabei profitierte davon nicht nur der Arbeitnehmer, sondern die ganze Firma. Denn es stand hier nicht die Leistungsfähigkeit, sondern der Mensch im Zentrum.

Bern wäre der erste Kanton, der weniger Geld für den Grund­bedarf geben würde, als die Skos vorschlägt. Würden andere Kantone folgen?
Davor haben wir grossen Respekt. Mit den Skos-Richtlinien sollen schweizweit gleiche Bedingungen herrschen. Es geht auch darum, Sozialhilfetourismus zu vermeiden. Wenn sich nun ein Kanton nicht daran hält, besteht die Gefahr, dass dieser Tourismus wieder einsetzt.

Wenn ich als Sozialhilfebezüger in Freiburg mehr Geld erhalte als in Ostermundigen, überlege ich mir logischerweise, dorthin zu ziehen. Und somit wäre die Verlockung für andere Kantone gross, ebenfalls beim Grundbedarf zu kürzen, damit Klienten abwandern.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle via @Bernerzeitung, 29.07.2016

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